Im Mittelpunkt dieses Angebots steht das rund 29.000 m² große Grundstück, das als landwirtschaftliche Fläche bzw. Alm bewirtschaftet wird. Seit den 1960er Jahren ist die Fläche als sogenannte Niederalm offiziell eingetragen und wird seit 2025 beim AELF als eigenständiger landwirtschaftlicher Betrieb geführt. Die Bewirtschaftung wird im Rahmen der Öko-Regelung Nr. 6 zur Förderung der Artenvielfalt auf der Almwiese gefördert.
Damit verfügt die Liegenschaft über eine bereits etablierte landwirtschaftliche Nutzung.
Für einen Erwerber mit entsprechendem landwirtschaftlichem Hintergrund bzw. einer möglichen Privilegierung eröffnet dies interessante Perspektiven. Ebenso kann die Bewirtschaftung – vorbehaltlich der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen – über eine Verpachtung der Flächen fortgeführt werden. Entscheidend ist, dass die gesamte Almfläche dauerhaft land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird.
Gerade diese Verbindung aus Größe, zusammenhängender Fläche, bestehender landwirtschaftlicher Nutzung und außergewöhnlicher Lage macht die Liegenschaft zu einem seltenen Angebot im Ruhpoldinger Talkessel, weil viele der angrenzenden Flächen unter Naturschutz stehen. Auf dem Grundstück befindet sich zudem eine traditionelle Almhütte, die in den 1960er-Jahren im Auftrag des damaligen Ruhpoldinger Bürgermeisters Josef Mayer errichtet wurde und anschließend über mehrere Generationen im Familienbesitz verblieb.
Die Hütte ist dabei als Bestandteil der landwirtschaftlich geprägten Almliegenschaft zu verstehen. Eine genehmigte Nutzung als Wohn- oder Ferienimmobilie besteht nicht. Sie ist nicht wohnsitzfähig; für das bestehende Gebäude liegt keine amtliche Baugenehmigung vor. Die traditionelle Vollholzhütte verfügt mit Außenmaßen von etwa 6,5 × 12 Metern über eine Grundfläche von rund 78 m². Davon
entfallen ca. 30 m² auf die ehemalige Stallfläche und rund 45 m² auf den übrigen Hüttenbereich.
Der Erwerb der landwirtschaftlichen Fläche unterliegt den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Prüfung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
Das Angebot richtet sich damit insbesondere an Landwirte, landwirtschaftlich privilegierte Erwerber, Eigentümer angrenzender oder ergänzender Flächen sowie Erwerber die eine andere Privilegierung besitzen (z.B. Jäger, Bienenzüchter etc.) oder Liebhaber und Bewahrer alpiner Kulturlandschaft, die langfristig in einen außergewöhnlichen Grundbesitz im Chiemgau investieren möchten.








