Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung.
Glossar zum Glossar Die Landesbauordnung ist wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Bei der Gestaltung des Eigenheims haben Bauherren nicht immer
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Glossar zum Glossar Bei einer ideellen Grundstücksteilung besitzen mehrere Eigentümer ein Grundstück. Dementsprechend sind die gesamten Anteile im Grundbuch eingetragen.